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Bodenrichtwert 2026: Faire Preise an der Neuen Feldstraße in Beeskow-Oegeln

Info · BEESKOW-OEGELN

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die neuen Bodenrichtwerte für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Für den Beeskower Ortsteil Oegeln zeigt sich dabei eine differenzierte Entwicklung: Während der allgemeine Wert für Wohnbauflächen im Ortsteil stagnierte, verzeichnet das spezifische Areal des Bebauungsplans „Neue Feldstraße“ eine offizielle Aufwertung auf 100 Euro pro Quadratmeter.

Amtliche Werthaltigkeit im neuen Wohnquartier

Die Festsetzung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 dokumentiert die gestiegene Lage- und Erschließungsqualität an der Neuen Feldstraße. Während für das restliche Ortsgebiet von Oegeln weiterhin ein niedrigerer Standardwert gilt, hebt der Wert von 100 Euro pro Quadratmeter das neue Wohnquartier als qualitativ höherwertige Mikrolage hervor. Diese Anpassung durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree reflektiert die strukturellen und rechtlichen Vorteile des Areals:

  • Entwicklungszustand: Das Areal ist offiziell als „Baureifes Land (B)“ klassifiziert.

  • Nutzungsart: Es liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan für ein „allgemeines Wohngebiet (WA)“ vor.

  • Beitragszustand: Der Zustand ist als „beitragsfrei“ ausgewiesen, was finanzielle Planungssicherheit für die Erschließung bietet.

Dokumenten-Download für Ihre Unterlagen:

Nutzen Sie die offiziellen Daten für Ihre Bau- und Finanzierungsplanung. Den vollständigen, amtlichen Auszug des Gutachterausschusses für die Bodenrichtwertzone „Oegeln, Neue Feldstraße“ (Zonennummer: 02400148) können Sie hier direkt einsehen und herunterladen.

Amtlichen BORIS-Bodenrichtwertauszug 2026 herunterladen (PDF)

Transparente Preisstrategie: Verkauf zum Richtwert ohne Spekulationsaufschlag

Auf dem aktuellen Immobilienmarkt im Landkreis Oder-Spree werden voll erschlossene Baugrundstücke in vergleichbaren Lagen häufig mit deutlichen Aufschlägen gegenüber dem amtlichen Bodenrichtwert gehandelt. Die Oliver Forster Immobilien GmbH setzt bei der Vermarktung der verbleibenden Parzellen an der Neuen Feldstraße auf eine transparente Preispolitik: Der Verkauf der Grundstücke erfolgt exakt zum aktuellen, amtlichen Richtwert von 100 Euro pro Quadratmeter.

Für private Bauherren bietet dieses Vorgehen wesentliche Vorteile:

  1. Realisierungssicherheit: Der Kaufpreis entspricht dem realen, behördlich ermittelten Sachwert des Bodens. Dies erleichtert die Wertermittlung und die Kreditvergabe durch finanzierende Banken.

  2. Keine Zusatzkosten: Der Vertrieb erfolgt provisionsfrei direkt über den Anbieter. Zudem besteht keine Bauträgerbindung, was die freie Vergabe aller Gewerke und somit eine flexible Budgetkontrolle ermöglicht.

Vermarktungsstand spiegelt Marktakzeptanz wider

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte im Jahr 2026 bestätigt die Entscheidung der bisherigen Käufer. Von den insgesamt 10 geplanten Grundstücken sind bereits 5 Einheiten fest veräußert. Das erste Haus wurden fertiggestellt, weitere Bauvorhaben auf bereits verkauften Grundstücken befinden sich in der Umsetzung. Die Nachfrage nach den verbleibenden Grundstücken ab 750 m² Größe zeigt, dass der Markt den vom Gutachterausschuss festgesetzten Wert an dieser Stelle vollumfänglich mitträgt.

FAQ


Kontakt

Oliver Forster Immobilien GmbH
Feuerbachstr. 16, 12163 Berlin
Beratung & Verkauf

Interesse an einem Grundstück in Beeskow-Oegeln?

Unser Team der Oliver Forster Immobilien GmbH berät Sie zum Wohnquartier „Neue Feldstraße“, zu den einzelnen Parzellen und zum Erwerb der Grundstücke. Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen an oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.


Wichtiger rechtlicher Hinweis (Haftungsausschluss zu Bodenrichtwerten)

Der oben genannte Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einer abgegrenzten Zone (Bodenrichtwertzone). Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines für die Zone typischen, unbebauten, fiktiven Grundstücks. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbestimmenden Grundstücksmerkmalen – wie Art und Maß der Nutzung, Erschließungszustand, spezielle Lage, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel Abweichungen seines Bodenwerts vom Bodenrichtwert. Mit dieser Bodenrichtwertinformation ist keine Aussage über den Wert eines einzelnen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone oder die Anwendbarkeit des Bodenrichtwerts im Einzelfall verbunden. Amtliche Auskünfte und den vollständigen Grundstücksmarktbericht erhalten Sie direkt über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder).

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