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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertraulichkeit von Informationen

Alle Informationen und Nachweise über Immobilien, die der Makler dem Kunden zur Verfügung stellt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers nicht gestattet. Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen und ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, schließt daraufhin den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.

§ 2 Maklerprovision

Die Maklerprovision wird mit Abschluss des Vertrages fällig. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien greift die gesetzliche Regelung zur Provisionsteilung gemäß § 656c BGB, wonach der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision tragen muss, wenn der Makler für beide Parteien tätig wird. Die Höhe der Provision richtet sich nach den im jeweiligen Exposé oder den individuellen Vereinbarungen festgelegten Sätzen.

§ 3 Duale Maklertätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu sein. Der Makler wird beide Parteien in diesem Fall über diese duale Tätigkeit informieren.

§ 4 Pflicht zur Rückfrage

Der Auftraggeber muss vor Abschluss eines Kaufvertrages den Makler informieren und den Namen sowie die Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners mitteilen, um zu überprüfen, ob dieser durch den Makler nachgewiesen oder vermittelt wurde. Der Auftraggeber erteilt dem Makler hiermit die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch und in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie sämtliche Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter.

§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Vergütungspflicht des Auftraggebers besteht auch bei Ersatzgeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Maklers eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt und einen Hauptvertrag mit einem anderen Partner oder über ein anderes Objekt abschließt. Dies gilt auch, wenn der Kunde das nachgewiesene Objekt anstatt zu mieten, käuflich erwirbt oder umgekehrt.

§ 6 Aufwendungsersatz

Sollte kein Vertragsabschluss zustande kommen, verpflichtet sich der Kunde, dem Makler die in Erfüllung des Auftrags entstandenen nachweisbaren Auslagen (z. B. für Inserate, Internetpräsenz, Telefonate, Porto, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten. Die Höhe des Aufwendungsersatzes ist auf maximal 50% der vereinbarten Maklerprovision begrenzt.

§ 7 Angaben des Eigentümers

Der Makler weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft wurden. Es obliegt dem Kunden, die Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Maklers beschränkt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung des Maklers auf den einfachen Wert der Provision beschränkt.

§ 9 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Makler auf Schadenersatz verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die schadenersatzbegründende Handlung begangen wurde. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer sein, gilt diese.

§ 10 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und dem Kunden, die beide Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, wird der Sitz der GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

§ 12 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 13 Vollständigkeitserklärung

Diese AGB stellen sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 14 Zustimmung zur Datenverarbeitung

Der Kunde willigt ein, dass der Makler personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Maklers. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.